ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen David Dellefont, Film- und Videoproduktionen (nachfolgend
Auftragnehmer) und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend Auftraggeber),
gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Mit der Abgabe einer Bestellung/eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden. Es ist nicht notwendig, dass der Auftragnehmer dem Auftrag die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt. Sie sind auf der HP des Autragsnehmers jederzeit in der
aktuellen Fassung abrufbar. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat,
dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen
Geschäftsbedingungen anzuwenden und hält sich vielmehr an die des Auftragnehmers.
1.3 Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedienungen ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit
Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBI Nr. 140/1979 in der dzt. gültigen Fassung
zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes
dieses Gesetzes widersprechen.
Jede schriftliche, telefonische oder elektronisch übermittelte Anfrage, stellt ein Angebot an den
Auftragnehmer, zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar.
Der Vertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt und ist
unterzeichnet zu retournieren.
3. BEARBEITUNG DES AUFTRAGES
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen,
wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit
4. URHEBERRECHT, RECHTE DRITTER
4.1 Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im
Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton)
für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt.
4.2 Der Auftragnehmer weist bei urheberrechtlich geschützten Musikstücken ausdrücklich auf die AKM
Abgaben hin. Grundsätzlich hat der Auftraggeber selbst für eine Bekanntgabe dieser Daten zu sorgen.
4.3 Weiters versichert der Auftraggeber Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen
Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des
Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.
Für den Auftraggeber ergibt sich daher auch die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren,
dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte
einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag
4.4 Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
4.5 Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte
Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere
Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer.
4.6 Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den
Auftragnehmer stellen sollten, und verpflichtet sich, diesen hiefür schad- und klaglos zu halten.
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluss der Dreharbeiten fällig. Der Restbetrag ist nach
Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig.
6.ZAHLUNGSVERZUG, MAHNSPESEN
6.1 Zahlungen des Auftragnehmers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungslegung, den geschuldeten Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug,
hält sich der Auftragnehmer offen, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. in Rechnung zu stellen.
6.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr
bis zu 14 Euro pro Mahnung zu beheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt,
ebenso unberührt bleibt das Recht des Auftragsnehmers, bei einem tatsächlich entstandenen größeren
Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen. Weiters ist der Auftragnehmer ausdrücklich
berechtigt, nach der zweiten Mahnung, die Betreibung seiner rechtsfreundlichen Vertretung zu übergeben
und dem Auftraggeber die daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn,
die Gegenforderungen sind vom Auftragnehmer nicht bestritten.
9.1 Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende
Ereignisse wie Streik, Ausfall oder
Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie ein Ausfall oder Erschwernis der
Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verlängern
Termine um ihre jeweilige Dauer.
9.2 Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung
gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig: .mehr als 10 Wochen vor
dem ersten Drehtermin: kostenfrei.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10%
5 -1 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 %
1 Woche -24 Stunden vor dem ersten Drehtermin: 50 % sowie
innerhalb von 24 Stunden 100% der vereinbarten Vergütung.
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach
Vertragsabschluß, so sich der Auftragnehmer das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
Die Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen
Wiedergabegerätegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten
Wiedergabegerät- und Medienkombination kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass
die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind.
Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers
entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Sollte dem Auftragnehmer, jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, so
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und den daraus
resultierenden Endprodukten.
13.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk zu
zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die
Eigenwerbung oder Präsentationszwecken vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders
vom Auftraggeber verlautbart wurde.
13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies
betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.
13.4 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die den
Auftraggeber betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd
Datenschutzgesetzes), als dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages
und Pflege der Kundenbeziehung notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen
14. ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht des Sitzes von Dellefont, Film- und Videoproduktionen
15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen unwirksam sind oder
werden sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedienungen im Übrigen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils geltende gesetzliche Regelung.